Ankündigung über spezielle Anforderungen für allgemeine Umsatzsteuerzahler

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19. Mai – Die Staatliche Steuerverwaltungsbehörde hat kürzlich eine Ankündigung veröffentlicht, in der spezielle Anforderungen an allgemeine Steuerzahler von Umsatzsteuer gestellt werden. Diese sollen eine bessere Steuerverwaltung ermöglichen.

Guoshuihan [2010] Nr. 139 wurde am 07. April veröffentlicht und definiert den Rahmen für jährliche steuerpflichtige Umsätze neu.

Die Ankündigung unterstreicht weiter die aufeinanderfolgende Betriebszeit für allgemeine Umsatzsteuerzahler, die minimal bei zwölf aufeinanderfolgenden Monaten liegt. Sie besagt weiter, dass Unternehmen den Antrag für den Status des allgemeinen Umsatzsteuerzahlers innerhalb von zehn Tagen nach dem Erhalt des Steuerbescheids von den örtlichen Behörden einreichen sollten. Unternehmen die diesen Zeitraum nicht einhalten, können weder Steuerbefreiungen genießen noch Umsatzsteuerbelege ausstellen.


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