Ankündigung zur Informationseintragung für Umsatzsteuer von Einfuhren

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21. Mai – Die Staatliche Steuerbehörde hat kürzlich eine Ankündigung zur Informationseintragung für Umsatzsteuer für Einfuhren veröffentlicht, die zum 01. Juni gültig wird.

Guoshuihan [2010] Nr. 195 vom 12. Mai erklärt die veränderte Rolle der Zollverwaltung. Diese wird die Verantwortung als Informationseintragungsstelle für Umsatzsteuer für Einfuhren an die örtlichen Steuerbehörden abgeben.

Die Ankündigung stärkt das koordinierte Informationssystem zwischen der Zollverwaltung und den örtlichen Steuerbehörden und wird damit das Umsatzsteuerabzugsverwaltungssystem, die Steuerschätzung und Überwachung verbessern.


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