China erläutert die Einfuhrzollbestimmungen für die Freihandelszone Shanghai

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Dez. 02 – Chinas Ministerium für Finanzen, die Allgemeine Zollverwaltung, sowie die Staatliche Steuerbehörde haben gemeinsam das Rundschreiben über relevante Einfuhrzollbestimmungen für die China (Shanghai) Freihandelszone (caiguanshui[2013] Nr. 75, im folgenden als „Rundschreiben“ bezeichnet am 15. Oktober veröffentlicht, in dem die Einfuhrzollbestimmungen für die Shanghai Freihandelszone (Shanghai FHZ) erläutert werden. Details hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt.

Dem Rundschreiben zufolge sind inländische Leasinggesellschaften und deren Tochtergesellschaften, die in der Shanghai Freihandelszone (FHZ) registriert sind, bei Einfuhr von ausländischen Flugfahrzeugen zu einer Rate von 5 Prozent Mehrwertsteuer berechtigt, solange sie die Zustimmung von den zuständigen Verwaltungsbehörden erhalten.
Ferner werden Güter die von Unternehmen, welche in der Shanghai FHZ gegründet wurden, produziert oder verarbeitet, auf dem inländischen Markt via der „zweiten Linie“ (der Bereich zwischen der Shanghai FHZ und anderen binnenländischen Regionen) verkauft, weiterhin bei der Einfuhr der Mehrwert- als auch der Verbrauchersteuer unterliegen. Allerdings kann auf Anfrage des Unternehmens ein Pilotprojekt für Güter implementiert werden, die für den Binnenmarkt bestimmt sind, welche aber auf entsprechenden importierten Materialien oder auf dem eigentlichen Deklarationsstatus basieren.

Zusätzlich ist der Import von Maschinen, Ausrüstung und anderen Gütern von sowohl produzierenden Unternehmen als auch Dienstleistungsunternehmen in der Shanghai FHZ von der Steuer befreit. Überdies ist es auch erlaubt Zolllager zur Präsentation und Handel von Produkten in der FHZ zu gründen.
Allerdings betrifft das Rundschreiben keine Güter die von Dienstleistungsbetrieben in der Shanghai FTZ importiert werden, sowie andere Güter die im Gesetz, in Verwaltungsvorschriften oder geltenden Regelungen zufolge, nicht zur Steuerbefreiungen berechtigt sind.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate Business Development, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Business Development, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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