China unterzeichnet multilaterales Steuerabkommen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen

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20. September – Am 27. August hat der oberste Verwaltungsbeamte der Chinesischen Steuerverwaltungsbehörde (SAT), Wang Jun, das multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris, stellvertretend für die Chinesische Regierung unterschrieben, was Chinas Entschlossenheit zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung unterstreicht.

Wang sagte während der Unterzeichnungszeremonie, dass das Abkommen das erste multilaterale Steuerabkommen dieser Art sei, welches von China unterschrieben wurde. Der Abkommensbeitritt wird Chinas internationales Steuereintreibungsnetz vergrößern und umfassendere und intensivere internationale Steuerkooperationen aufbauen. Es wird außerdem die Verwaltung der Steuereintreibung und die Dienstleistungsstandards für grenzüberschreitende Steuerzahler verbessern.

„Die heutige Unterzeichnung ist sowohl zeitnah als auch wichtig”, sagte Angel Gurría, der OECD Generalsekretär, während der Unterzeichnungszeremonie. „Dieses Abkommen bietet ein ideales Instrument zum raschen automatischen Austausch mit einer großen Anzahl an Partnern. Dies ist auch ein signifikanter Schritt, um die Zusammenarbeit zwischen China und der OECD zu verstärken.”

Das Abkommen wurde gemeinsam vom Europarat und der OECD entwickelt und wurde am Januar 25, 1988, zur Unterzeichnung der Mitgliedsstaaten beider Organisationen vorgelegt. Das Abkommen beinhalten den spontanen Informationsaustausch, Simultansteuerprüfungen, und dieUnterstützung in Steuereintreibungsgelegenheiten. Ferner gewährleistet es die Einhaltung der nationalen Steuervorschriften und wahrt die Rechte der Steuerzahler, indem es die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen schützt.

In der letzten Tagung haben die Finanzminster und Zentralbankpräsidenten der G20 Länder alle Länder dazu aufgefordert, dem Abkommen ohne Verzögerung beizutreten.

China ist das 56te Land, das dem Abkommen beigetreten ist. Mit Chinas Unterzeichnung sind alle G20 Länder jetzt ihrer Verpflichtung nachgekommen, die sie auf dem 2011er G20 Gipfel in Cannes eingingen, und, entsprechend dem Wunsch des OECD, sind auf dem besten Weg, den automatischen Informationsaustausch zu einem globalen Standard zu machen.

Derzeitig sind die Unterzeichnerstaaten des Abkommens: Albanien, Argentinien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Belize, Brasilien, Kanada, Costa Rica, China, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Guatemala, Island, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Korea, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Moldawien, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Slovakische Republik, Slovenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Tunesien, Türkei, Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate Business Development, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Business Development, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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