Einkommenssteuererklärung 2010 für Expats in China

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von Dezan Shira & Associates

28. Januar – Personen mit Wohnsitz in China unterliegen der chinesischen Einkommenssteuer (IIT). In China angestellte Expats unterliegen der IIT entweder ab Ihrem Ankunftstag oder ab ihrem ersten offiziellen Arbeitstag im Land. Zu beachten ist, dass das chinesische Finanzamt eventuell den Ankunftstag als Beginn der Steuerverpflichtung heranzieht. In China ist man verpflichtet eine monatliche Steuererklärung sowie eine zusätzliche jährliche Steuererklärung einzureichen. Die Ordnungsstrafen für ein verspätetes Einreichen der Dokumente können bis zu fünfmal so hoch sein, wie die ursprüngliche Steuerschuld.

Im Allgemeinen richten sich die Steuerverpflichtungen für Ausländer nach der Zeitspanne und Einkommensquelle. Personen, die sich weniger als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs in China aufhalten, sind von der IIT befreit, falls das Gehalt von einer im Ausland ansässigen Firma bezahlt wird.

Staatsbürger aus Ländern, die mit China ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, können sich in der Regel bis zu 183 Tage (anstatt 90 Tage) in China aufhalten, ohne entsprechenden Steuerverpflichtungen ausgesetzt zu sein.

Falls eine Person ihr Gehalt von einer chinesischen Firma bezieht, müssen alle in China generierten Einkünfte komplett in China versteuert werden.

Personen, die sich länger als 90 Tage (beziehungsweise 183 Tage), aber kürzer als ein Jahr in China aufhalten, unterliegen mit ihrem kompletten in China generierten Erwerbseinkommen der chinesischen Einkommenssteuer, ohne Rücksicht auf die Einkommensquelle.

Personen, die länger als ein Jahr, aber kürzer als fünf Jahre im Land wohnen, unterliegen der chinesischen Einkommenssteuer mit ihrem in China und im Ausland generierten Einkommen, falls diese Einkünfte von einer in China ansässigen Firma stammen.

Ausländer, die sich länger als fünf Jahre in China aufhalten, müssen ihr weltweit erzieltes Einkommen komplett in China versteuern.

Ein Ausländer, der die Position eines Generalbevollmächtigten oder eines rechtlichen Vertreters einer in China ansässigen Firma inne hat, ist automatisch auch mit seinem im Ausland erzielten Einkommen, welches von der in China ansässigen Firma bezahlt wird, steuerpflichtig.

IIT Steuerklassen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkünfte aus Gehältern und Löhnen, werden mit einem progressiv verlaufenden Steuersatz zwischen 5 und 45 Prozent versteuert. Das monatlich zu versteuernde Einkommen wird für einheimische Angestellte nach einem fixen Abschlag von RMB 2000 (cirka Euro 221) berechnet. Für in China arbeitende Ausländer (einschließlich Hong Kong, Taiwan und Macau), beträgt dieser monatliche Standardabschlag RMB 4800 (cirka Euro 531).

Vorteile für Angestellte

Das zu versteuernde Einkommen bezieht sich laut Gesetz auf „Löhne, Gehälter, Boni, Jahresabschluss-Boni, Gewinnbeteiligungen, Gehaltszulagen, Zuschüsse oder andere Einkünfte aus freiberuflichen oder festangestellten Tätigkeiten“.

Unter gewissen Umständen können bestimmte Zusatzleistungen des Arbeitgebers für ausländische Angestellte unter dem IIT Gesetz als nicht steuerpflichtig angesehen werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnkosten des Angestellten (mit entsprechenden Belegen)
  • Angemessene Kosten für zwei Heimaturlaube pro Jahr (mit entsprechenden Belegen)
  • Angemessene Kosten bei Standortwechseln und Umzugskosten für Angestellte (mit entsprechenden Belegen)
  • Angemessene Rückerstattungen für Mahlzeiten, Wäsche, Kosten für Sprachkurse und Ausbildungskosten für Kinder in der Volksrepublik China (mit entsprechenden Belegen)
  • Jeglicher Barausgleich, der einem Angestellten bezahlt wurde um erwartete berufsbedingte Kosten zu decken, (zum Beispiel Aufwandsentschädigungen oder Fahrtkostenzuschüsse), muss komplett versteuert werden. Anstatt einer Gehaltszulage kann die individuelle Einkommenssteuerlast eventuell durch Rückerstattungen von spezifischen berufsbedingten Ausgaben, welche der Arbeitnehmer vorgeschossen hat, reduziert werden (zum Beispiel Unterhaltungsclub-, Fitnessstudio-, Vereinsgebühren, Fahrtkosten oder Kosten für Zeitungen, Fachmagazine und Telefongebühren). Die Kostenerstattungen unterliegen nicht der IIT-Steuer, falls die vorgeschriebenen Verwaltungsprozeduren eingehalten werden.

ITT Steuerklassen für andere Einkünfte

Einzelunternehmer; Erwerb beziehungsweise Miete von Dienstleistungen

Betriebsgewinne von Einzelunternehmern, Gewinne aus der Produktionstätigkeit und Geschäftstätigkeit von Kaufleuten oder aus dem Erwerb beziehungsweise der Miete von Dienstleistungen von Unternehmen oder Institutionen, unterliegen der chinesischen Steuerpflicht mit progressiven Steuersätzen von 5 bis 35 Prozent. Der maximale Steuersatz in Höhe von 35 Prozent gilt für steuerpflichtige Jahreseinkommen (Brutto-Einnahmen reduziert um erstattungsfähige Kosten, Aufwendungen und Verluste) über RMB 50. 000 (cirka Euro 5.533).

Einkünfte von Autoren

Diese Einkünfte werden mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent versteuert. Dieser Pauschalsteuersatz gilt allerdings nur für 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Vergütung für persönlichen Dienstleistungen

Diese  Einkünfte werden ebenfalls mit 20 Prozent versteuert, falls das versteuerbare Einkommen (nach zulässigen Abzügen) aus einer einzigen Zahlung RMB 20.000 (cirka Euro 2.213) nicht übersteigt; 30 Prozent für einen Betrag über RMB  20.000 aber unter RMB 50.000; und 40 Prozent für einen Betrag über RMB 50.000.

Tantieme, Zinsen, Dividenden, Mieten,Vermögensübertragungen oder sonstiges Einkommen

Diese Einkommensarten werden mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent besteuert.

Zulässige Abzüge

Bei Einkünften aus dem Erwerb beziehungsweise der Miete von Dienstleistungen von Unternehmen oder Institutionen, ist ein monatlicher Abzug der notwendigen Aufwendungen in Höhe von RMB 2.000 zulässig. Bei Einkünften aus persönlichen Dienstleistungen, Tantiemen oder der Verpachtung von Liegenschaften, ist ein Abzug von RMB 800 (cirka Euro 89) zulässig, falls das Einkommen aus einer einzigen Zahlung RMB 4.000 (cirka Euro 443)nicht übersteigt. Falls das Einkommen aus einer einzigen Zahlung höher ist als RMB 4.000 RMB, ist ein Abzug von 20 Prozent zulässig. Bei Einkünften aus Zinsen, Dividenden, Boni oder bei sonstigen Einkünften sind keine Abzüge zulässig. Für die Übertragung von Eigentum sind die ursprünglichen Anschaffungskosten zuzüglich angemessener Aufwendungen abzugsfähig.

Steuererklärung und Zahlung

Die IIT-Steuer wird normalerweise vom Arbeitgeber monatlich vom Lohn oder Gehalt einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Individuelle Einkommensteuererklärungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ende eines jeden Monats eingereicht werden.

Jährliche Pflicht zur Abgabe einer persönlichen Einkommenssteuererklärung

Steuerpflichtige, die eine der folgenden fünf Voraussetzungen erfüllen, sollten eine persönliche Einkommenssteuererklärungen einreichen:

  1. Jährliche Einkünfte über RMB 120.000 (cirka Euro 13.278)
  2. Bei Einkünften aus zwei oder mehreren Orten in der Volksrepublik China
  3. Falls Einkünfte teilweise oder vollständig aus Quellen außerhalb der Volksrepublik China stammen
  4. Falls bereits zu versteuernde Einkünfte vorliegen, aber noch keine Steuern abgeführt wurden
  5. Falls andere Voraussetzungen vorliegen, die durch den State Council geregelt sind

Wichtige Informationen in der Steuererklärung

Persönliche Informationen: Name, Ausweisart und Passnummer, Beruf, Arbeitgeber, Wohnsitz, Adresse in der Volksrepublik China, Postleitzahl und Telefonnummer. Außerdem Steuerangaben: Jährlicher Gesamtbetrag aus allen Einkünften, zu entrichtende Steuern, vorausgezahlte und einbehaltene Steuern, ausländische Steuergutschriften, ausstehende oder überbezahlte Steuern. Zusätzlich sollten Ausländer ihre Nationalität und ihren Ankunftstag in China angeben.

Ausländer die in China Hilfe mit ihrer jährlichen Steuererklärung benötigen, können gerne Dezan Shira & Associates über tax@dezshira.com kontaktieren. Die Firmenbroschüre kann hier heruntergeladen werden.

Teile dieses Artikels stammen aus der Januar/Februar Ausgabe des China Briefing Magazins.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.