Gesetzlicher Mindestlohn der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVR) tritt bald in Kraft

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02. April – Die Verordung zur Festsetzung des Mindestlohns, die „Minimum Wage Ordinance“ („MWO“), wurde vom Legislative Council der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVR) verabschiedet und wird am 01. Mai 2011 in Kraft treten. Der gesetzliche Mindestlohn („Statutory Minimum Wage“, „SMW”) beträgt für eine Stunde Arbeit HK-Dollar 28 (cirka Euro 2,54 Euro). Der SMW gilt auch für Angestellte mit Behinderung. Diese können entscheiden, ob sie sich einem freiwilligen Test ihrer Leistungsfähigkeit unterziehen wollen. Das Testergebnis kann darüber entscheiden, ob ein behinderter Arbeitnehmer zu einem geringeren Stundenlohn als dem SMW angestellt werden kann. Der ermittelte Stundenlohn hängt dann von der Leistungsfähigkeit des getesteten Angestellten ab. 

Der SMW gilt für alle Angestellte, egal ob diese monatlich oder täglich bezahlt werden, festangestellter Beschäftigter, Gelegenheitsarbeiter, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter sind. Studenten, die als Praktikant angestellt sind, sowie Haushaltshilfen, die bei ihrem Arbeitgeber wohnen, Familienmitglieder, deren Arbeitgeber ein Familienmitglied ist und die in der selben Unterkunft wohnen, sind von der Regel zum SMW ausgenommen. Löhne, die an einen Angestellten zu zahlen sind, werden pro Stunde und über den Schnitt der Gesamtzahl der geleisteten Stunden während des Lohnzeitraums ermittelt. Dieser ermittelte Lohn pro Stunde darf nicht unter dem SMW liegen.      

Wenn ein Angestellter wegen der Arbeit reist, wird die Reisezeit als Arbeitszeit bewertet. Das Pendeln vom Wohnort zum Arbeitsplatz hingegen, wird nicht als Arbeitszeit gezählt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitsstätte außerhalb Hong Kongs liegt und nicht der übliche Arbeitsplatz ist.  

Jeder Teil eines Arbeitsvertrages, der den Schutz oder die Vorzüge der MWO für Angestellte vermindern oder verneinen will, ist ungültig.

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