Transfer von Vermögenswerten während Umstrukturierungen ab jetzt von Mehrwertsteuer (VAT) befreit

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01. April – Am 28. Februar veröffentlichte die Staatliche Steuerbehörde (SAT) ein Rundschreiben, dass die Praxis ausweitet, Vermögenstransfers bei Unternehmen, die mit einer Umstrukturierung beschäftigt sind, bei der Mehrwertsteuer (VAT) bevorzugt zu behandeln.  

Die „Veröffentlichung zu VAT-Angelegenheiten während der Umstrukturierung von Vermögen (SAT Veröffentlichung [2011] No. 13)” stellt klar, dass bei einem Transfer des gesamten Vermögens oder Teilen davon, was zusammen mit den dazugehörigen Rechten der Gläubiger, der Haftung und allen Arbeitskräften erfolgt, diese von VAT-Pflichten während einer Umstrukturierung von Vermögenswerten, die in der Form von Fusionen, Teilungen, Transfers und Tausch stattfindet, ausgenommen sind. Der Transfer von Produkten während des Prozesses einer Umstrukturierung ist ebenfalls von einer VAT-Pflicht befreit. 

Die Veröffentlichung Nr. 13 weitet die VAT-Befreiung dadurch aus, dass Übertragungen von Vermögenswerten, die teilweise erfolgen, darin eingeschlossen sind. Davor, war diese besondere Behandlung nur bei der Übertragung von Vermögenswerten in ihrer Gesamtheit erlaubt, wie in dem Rundschreiben Guoshuihan [2002] Nr. 420 vereinbart wurde.

Während das Rundschreiben Guoshuihan [2009] Nr. 585 hervorhob, dass börsennotierte Unternehmen keine bevorzugte Behandlung bei der VAT, nach der Übertragung von Vermögenswerten, erfahren werden, kehrt das neue Dokument diese Praxis um. Seit dem neuen Schreiben, fallen alle Steuerzahler wieder in den Geltungsbereich dieser Behandlung der VAT.

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