Neue Richtlinie zur Gründung von ausländisch investierten Partnerschaftsgesellschaften

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6. Januar – Von Richard Hoffmann, Dezan Shira & Associates

Der chinesische Staatsrat hat am 25. November 2009 die lang erwarteten Richtlinien für ausländisch investierte Partnerschaftsgesellschaften (FIP – Foreign Invested Partnership) veröffentlicht. Die Bestimmung tritt zum 01. März 2010 in Kraft.

Die neue Richtlinie eröffnet ausländischen Firmen und Personen die Möglichkeit Partnerschaftsgesellschaften in China zu gründen. Die Regelung ist auch für Firmen und Personen aus Hongkong, Macao und Taiwan gültig. Eine Partnerschaftsgesellschaft muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, mindestens ein Partner der Gesellschaft muss aus dem Ausland kommen. Chinesische Firmen und Personen können, müssen aber nicht in eine Partnerschaft einbezogen werden.

Diese neue Rechtsform soll ausländische Direktinvestitionen nach China erleichtern und so weitere ausländische Technologien und Know-how China bringen.

Struktur:

Die ausländisch investierten Partnerschaftsgesellschaften können entweder nur durch ausländische Firmen und Personen, als Gesellschaft in vollkommen ausländischem Besitz, oder auch zusammen mit chinesischen Partnern gegründet werden.

Die Unterscheidung zwischen Firmen und Personen ist für die Berechnung der Steuerabgaben relevant, da nicht die Partnerschaft, sondern die einzelnen Partner Steuern bezahlt. Ein Partner, der eine Firma ist, zahlt den Unternehmenssteuersatz, ein Partner, der eine Person ist, zahlt den jeweiligen Einkommenssteuersatz.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eine bisher rein chinesische Partnerschaft in eine ausländisch investierte Partnerschaftsgesellschaft umzuwandeln, indem ein ausländischer Partner in die bestehende Gesellschaft eingebunden wird.

Geltendes Recht:

Die für die Registrierung solcher Partnerschaften zuständige Behörde ist die Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel (AIC – Administration for Industry and Commerce)Für die Partnerschaft gelten die allgemeinen Industrierichtlinien für ausländische Unternehmen, zum Bespiel der Katalog für ausländische Investitionen. Des weiteren gilt das Gesetz für Partnerschaften von 2007.

Stammkapital:

Das Kapital der Partnerschaftsgesellschaft kann entweder durch Kapitalzuschüsse eines der ausländischen Partner, oder durch die Bildung von Rücklagen aus den Erträgen der Gesellschaft gebildet werden.

Registrierung:

Die Registrierung einer ausländisch investierten Partnerschaftsgesellschaft erfolgt an einer der lokalen Stellen der staatlichen Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel, dies kann auch von einem chinesischen Dienstleister durchgeführt werden. Änderungen der Zusammensetzung der Partnerschaft, zum Beispiel durch das Einbinden eines weiteren Partners, müssen jeweils wieder der Verwaltungsbehörde bekannt gemacht werden.

Diese neue Investitionsform eröffnet einen weiteren Weg für ausländische Direktinvestitionen nach China. Bisher war es nur für chinesische Unternehmen und Personen möglich Partnerschaften zu gründen.

Richard Hoffmann ist ein Jurist und als Senior Associate bei Dezan Shira & Associates im Büro in Peking tätig. Das Unternehmen verfügt über neun Niederlassungen in Festlandchina und besteht seit 17 Jahren. Bitte kontaktieren Sie Herrn Richard Hoffmann, um nationale Beratung in den Bereichen Unternehmensgründung, Unternehmensverträgen oder Due Diligence zu erhalten.