Steueränderungen beim Transfer von Land in Staatsbesitz

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11. November – Die Staatliche Steuerbehörde hat am 27. Oktober eine offizielle Antwort an ein lokales Steueramt geschickt und ist darin auf die Bemessungsgrundlage der Urkundensteuer eingegangen, welche beim Transfer von Land in staatlichem Besitz zur Anwendung kommt. Diese Aussendung betrifft ausländische Investoren, welche Joint Ventures mit Unternehmen in Staatshand eingehen oder Land vom Staat erwerben.

In der Antwort bestätigt die Staatliche Steuerbehörde, dass die Besteuerungsgrundlage der Urkundensteuer auf den Transfer von staatlichen Landnutzungsrechten die einzigen wirtschaftlichen Begünstigungen sind, welche den Transferbegünstigten beim Erwerb der Landnutzungsrechte betreffen. Auf Grundlage dieser Richtlinien wird die zu zahlende Urkundensteuer auf den Grundstückserwerb durch Ausschreibungen, Auktionen und Inserate von der Gesamtsumme des Transaktionswertes berechnet, ohne dass die Grundstückserschließungskosten abgezogen werden.

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