Steuerregelungen bei Auslandseinkommen

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8. Januar – Das chinesische Finanzministerium und die staatliche Steuerbehörde haben ein Rundschreiben erlassen, welches die Regelungen des Systems zu Steuergutschriften für ausländische Ertragssteuern (FTC – Foreign Tax Credit Scheme) erläutert.

Das Rundschreiben betrifft zum Beispiel Expats, deren Gehalt teilweise in China und teilweise im Ausland bezahlt wird. Die FTC-Richtlinien, welche in den Gesetzen zur Unternehmenssteuer verankert sind, wurden durch das neue Rundschreiben erläutert und um einige Zusätze erweitert. Die Zusätze behandeln den Zeitpunkt, sowie die Art und Weise, auf welche Auslandseinkommen angegeben werden müssen, die Berechnung der Auslandseinkommen und die Reichweite der FTC-Richtlinien.

So müssen zum Beispiel in China registrierte Unternehmen alle Einkünfte ihrer im Ausland sitzenden Abteilungen auch in China als zu versteuerndes Einkommen angeben. Dies gilt solange die ausländische Abteilung im Ausland keinen eigenen unabhängigen Status hat und dort nicht als Steuerzahler registriert ist.

Weiterhin wurde geklärt, dass die Verluste einer Auslandsdependance nicht mit den Einkünften der Inlandsgesellschaft verrechnet werden dürfen (Artikel 17), sondern nur mit Einkünften aus dem gleichen Rechtsbezirk.

In den Fällen, in denen ein chinesisches Unternehmen Einkünfte durch eine Geschäftsstelle im Ausland generiert, kann die im Ausland bezahlten Steuern direkt auf die inländischen Steuern angerechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Einkünfte aus solchen Ländern, mit denen China ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.

Das Rundschreiben erläutert weiterhin, wie Dividendenzahlungen von ausländischen Geschäftsteilen an eine chinesische Firma steuerlich zu berücksichtigen sind. Eine indirekte Anrechnung der Steuern ist nur dann zulässig, wenn die inländische Firma mindestens 20 Prozent (direkt oder indirekt) an der Auslandsfirma hält. Die Obergrenze der anrechenbaren Steuern liegt bei einem Steuersatz von 25 Prozent.

Zu dieser Regelung gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen, die in Zweifelsfällen berücksichtigt werden müssen.

Für die Regionen Hong Kong, Taiwan und Macao gilt diese Regelung rückwirkend zum 01. Januar 2008.

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