Gewerbesteuerbefreiung für internationale Transportdienstleistungen

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07. Mai – Das Finanzministerium und die Staatliche Steuerbehörde veröffentlichten am 6. Mai eine Bekanntmachung, die internationalen Transportdienstleistungen eine Gewerbesteuerbefreiung ab 1. Januar 2010 zusagt.

Finanzsteuer [2010] Nr. 8 erklärt, dass ab dem 1. Januar 2010 Unternehmen und Einzelpersonen, die Dienstleistung im internationalen Transportwesen innerhalb Chinas ausführen, von der Gewerbesteuer befreit sind.

Internationale Transportdienstleistungen fallen in die folgenden Kategorien:

  • Transport von Passagieren und Waren von China ins Ausland
  • Transport von Passagieren und Waren aus dem Ausland nach China
  • Transport von Passagieren und Waren außerhalb Chinas

Die Bekanntmachung führt weiter aus, dass Gewerbesteuer, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeführt wurde, von zukünftigen Steuerzahlungen abgezogen oder zurückerstattet wird.



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