Der Umgang mit den Gründungskosten eines ausländisch investierten Unternehmens in China

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20. September – Im Normalfall werden vier bis sechs Monate dafür benötigt um den Bewerbungsprozess zur Gründung eines ausländisch investierten Unternehmens (FIE) abzuschliessen und ein Bankkonto für dieses neue Unternehmen zu eröffnen. Dennoch entstehen Anlaufkosten in der Übergangsphase, die einige ausländische Investoren decken indem sie diese auf ein privates Konto eines Angestellten oder auf ihren lokalen Repräsentanten übertragen.

Allerdings ist das Problem bei diesem Vorgehen, dass Geldmittel, die investiert wurden um den Aufbau eines ausländisch investierten Unternehmens zu gewährleisten, nicht als eine Kapitalspritze für diesen Zweck angsehen werden, sobald die Gewerbeerlaubnis ausgestellt wurde. Um nämlich als Kapitalspritze angesehen zu werden, müssen die Geldmittel direkt vom ausländischen Konto des Investors stammen und auf das benannte Konto in China direkt überwiesen werden. Das darf nicht über Dritte geschehen.

Viele Investoren sind im Laufe der Jahre mit diesem Problem auf unterschiedliche Art und Weise verfahren. Es gibt jedoch bis heute für dieses Problem keine perfekte Lösung, die aus den Regelungen zur Steuerung von Fremdwährungswechseln und der Gründung einer Gesellschaft hervorgeht. Jede Methode ist zum Teil machbar, aber sie beinhaltet auch Beschränkungen. Im weiteren Text stellen wir die Durchführbarkeit dieser Möglichkeiten genauso vor wie deren potentielle Risiken und Beschränkungen.

Eröffnung eines temporären Devisenkontos

Laut der „Staatlichen Devisenverwaltung (SAFE)“ können ausländische Investoren, die in China ein Unternehmen durch Auslandsinvestitionen aufbauen wollen, ein Aufwandskonto eröffnen, wenn sie Marktforschung, Planungsvorbereitungen und weitere vorbereitende Maßnahmen für den Aufbau von Institutionen in China in der ersten Phase betreiben (nach Anerkennung des Unternehmensnamens durch die Staatliche Industrie und Handelsverwaltung (SAIC) und Erhalt der Benachrichtigung für die Vorab-Prüfung). Der ausländische Investor kann dann die Fremdwährungswechselmittel in dieses Konto einzahlen um Zahlungen zu begleichen.

Unserer Erfahrung nach, dauert der Prozess zur Eröffnung des Aufwandskontos zwei bis drei Monate. Des Weiteren sind komplexe Verifizierungsprozesse notwendig um Zahlungen und Transferleistungen der Geldmittel zu vollenden. Außerdem wird das Konto einer Routine-Überwachung der SAFE unterzogen.

Bezahlung im Namen des FIE durch einen ausländischen Investor und der Rückerhalt dieser Einlagen

Normalerweise würden ausländische Investoren den einfachsten und effektivsten Weg in Betracht ziehen um diese Ausgaben zu bewältigen. Dieser wäre, die Anlaufkosten von der Zentrale im Namen des Unternehmens, das mit ausländischem Kapital finanziert wird (FIE), bezahlen zu lassen. Sobald das Bankkonto eingerichtet und Kapital eingezahlt worden ist, bezahlt das Unternehmen, das mit ausländischem Kapital finanziert wird, den Betrag an die Zentrale zurück. Obwohl dieser Vorgang praktisch und einfach erscheint, kann er in China aufgrund der Fremdwährungskontrolle und den Vorgaben zur steuerlichen Behandlung leider nicht so einfach ausgeführt werden. Unternehmen treffen oftmals auf Probleme bei der Überweisung von Geldmitteln aus dem Ausland, die in Form von schweren Steuerlasten und langzeitlich unbeständigen Verbindlichkeiten auftreten.

Bezahlung im Namen des FIE durch den ausländischen Investor ohne Rückerstattung

In diesem Fall bezahlen ausländische Investoren die Gründungskosten direkt an die Kreditoren (sowohl lokale als auch internationale Kreditoren) und verlangen dabei keine Kostenrückerstattung durch das Unternehmen, das mit ausländischem Kapital finanziert wird. Unter diesen Umständen entstehen keine Ausgaben, die eine Bezahlung in Fremdwährung betreffen, kein Risiko einer Rückführungssteuer des Vermögens und kein Effekt auf den Cash Flow des Unternehmens, das mit ausländischem Kapital finanziert wird. Dies ist der einfachste Weg um mit den Gründungskosten umzugehen.

Bezahlung in das Bankkonto einer Einzelperson in China durch einen ausländischen Investor

Die Bezahlung der Gründungskosten könnte am Anfang durch ein privates Bankkonto erfolgen, welches dem Generaldirektor (GM) oder einem anderen Angestellten in China gehört. Wenn das RMB-Konto eingerichtet worden ist, könnte der GM die Ausgaben des Unternehmens, das mit ausländischem Kapital finanziert wird, in Form von Kostenrückerstattung von Angestellten zurückverlangen, so dass die Gründungskosten in den Büchern des Unternehmens, das mit ausländischem Kapital finanziert wird, mit einem Abschlag bei der Köperschaftsteuer (CIT) verbucht werden können. Das könnte bei niedrigen Anlaufkosten eine einfache Lösung sein.

Bezahlung durch einen nahestehenden Dritten mit einer Niederlassung in China

Wenn ausländische Investoren über weitere Niederlassungen in China verfügen (das kann ein Repräsentanzbüro (RO) oder ein weiteres Unternehmen sein, das mit ausländischem Kapital finanziert wird), die über ausreichend Geldmittel verfügen, können die Anlaufkosten durch die nahestehende Partei finanziert werden und die spätere Begleichung veranlasst werden, wenn das RMB-Konto eingerichtet ist. Wenn die Bezahlung durch ein RO erfolgt, könnte dies eine Anfechtung durch die Finanzbehörde nach sich ziehen, da ROs nicht dazu befugt sind, Ausgaben im Namen anderer Einheiten zu bezahlen. Solche Ausgaben könnten möglicherweise als Kosten des ROs angesehen werden und somit Gegenstand einer Besteuerung werden.

Fazit

Wie bereits oben erwähnt wurde, gibt es keine ideale Lösung für diese Angelegenheit. Eine Sache, die man im Hinterkopf behalten sollte ist, dass alle Ausgaben schlussendlich von dem Unternehmen, das mit ausländischem Kapital finanziert wird, zurückverlangt werden. Offizielle Steuerrechnungen (fapiaos) mit einem Titel, der den gesamten chinesischen Namen des Unternehmens, das mit ausländischem Kapitalfinanziert wird (FIE), beinhaltet, sollten von den Kreditoren gesammelt werden um die Ausgaben bei der Berechnung des Einkommens für die Steuer zu reduzieren.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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