Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Investitionen in China

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Doppelbesteuerungen  wurden als „eines der offensichtlichsten Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen” betitelt, was Freiraum für Einsparungen von beträchtlichen Summen unter den beinahe 3.000 interkontinental unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) lässt.

Einfach formuliert, versuchen DBAs zu verhindern, dass ein und dasselbe Einkommen von zwei oder mehreren Staaten besteuert wird, wobei sie auch Steuerhinterziehung  eliminieren und grenzüberschreitende Handelseffizienz fördern.

DBAs sind meistens bilateraler Natur und, während nicht alle DBA-unterzeichnenden Länder Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind, so basieren DBAs generell auf Musterabkommen von der OECD, oder, weniger geläufig, der Vereinten Nationen.

Während etwa 75 Prozent der eigentlichen Formulierungen eines DBAs identisch mit den Formulierungen jedes anderen DBAs sind, so können die Anwendbarkeiten und spezifischen Provisionen dieser einzelnen Abkommen stark variieren.

Aus der Sicht des Investors kann internationale Besteuerung für Verwirrung sorgen, nicht zuletzt wenn er zwei verschiedenen und potentiell widerstrittigen Steuersystemen unterliegt. Daher haben beispielsweise Hong Kong und Singapur ein territoriales Steuerherkunftsprinzip angenommen, wodurch nur  lokal beschaffener Profit besteuert werden kann.

Währendessen sind andere Länder wie China und die Vereinigten Staaten Teil des weltweiten Steuersystems und ortsansässige Unternehmen müssen Steuern auf in- und ausländisches Einkommen zahlen. DBAs schaffen nicht nur Gewissheit  für Investoren bezüglich ihrer potentziellen Steuerpflichten, sondern dienen auch als Instrument für steuereffiziente  internationale Investitionen.

DBAs beugen einer Doppelbesteuerung vor, indem gezahlte Steuern in einem der beiden Länder den Steuern im anderen Land angerechnet werden, und/oder bereiten Steuerbefreiungen oder geringere Steuersätze für bestimmte Einkommensarten wie Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden.

DBAs richten sich an Ansässige (natürliche Personen oder Körperschaften) des Landes oder der Gerichtsbarkeit, die von der Vereinbarung betroffen sind. Einige DBAs sind umfangreich und decken alle Einkommensarten, während andere gezielter sind. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung teilt Steuerabkommen basierend auf deren Anwendbarkeit in Kategorien ein, primär:

•  Einkommen

•  Einkommen und Kapital

•  Protokoll; und

•  internationaler Verkehr (Luft, Wasser oder beide).

Ein Schlüsselbegriff in der Anwendbarkeit von DBAs ist die Betriebsstätte, d.h. ein fixer Ort an dem das Geschäft eines Unternehmens in einem Land durchgeführt wird.

Wenn ein Einwohner eines Landes ein Geschäft in einem anderen Land durchführt, mit dem sein Heimatland ein DBA abgeschlossen hat, werden die erzielten Erträge nicht in dem anderen Land versteuert, es sei denn, das Geschäft wurde über eine Betriebsstätte (Permanent Establishment, „PE”) abgewickelt. Eine PE kann ein Geschäftssitz, eine Niederlassung, ein Büro, ein Werk, etc. oder eine bestimmte Aktivität, wie eine Bauausführung, ein Bauprojekt oder die Ausführung von Beratungsdienstleistungen, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken (im DBA festgelegt) sein.

Eines der bekanntesten, kürzlich geänderten DBAs ist jenes zwischen China und dem Vereinigten Königreich, welches im Juni 2011 überarbeitet wurde. In Zuge dessen wurde die Definition von Betriebsstätte (PE) aktualisiert, sowie eine Überarbeitung der Quellensteuersätze auf Dividenden und Lizenzgebühren durchgeführt. Es wird gehofft, dass die Unterzeichnung des neuen DBAs das Vereinigte Königreich zu einer weiteren attraktiven Alternative macht, wenn ausländische Investoren eine Holdinggesellschaft für ihre Investitionen wählen.

Seit ausländische Investoren Chinas DBAs, sowie die DBAs von Hongkong, Singapur und anderen Jurisdiktionen für Ihre Investitionen in China nutzen, hat China in den letzten fünf Jahren deutliche Schritte im Aufbau von Gesetzen im Bereich der Doppelbesteuerung, sowie in dem Auftreten zur Zusicherung der Umsetzung gemacht.

Seit dem Körperschaftsteuergesetz 2008, welche die Grundlage zur Steuerhintergehung in China legt, hat die Steuerbehörde eine Flut an betreffende Rundschreiben ausgestellt, welche Meldepflichten für Auslandstransaktionen, Eignung als wirtschaftlicher Begünstigter beschreiben und ein vorgeschriebenes Protokoll zur Anforderung von Steuervergünstigungen vorschreibt. Diese jüngsten Rundschreiben haben eine Eignung unter dem DBA erschwert.

„Vor 2010 waren die chinesischen Vorschriften zu DBAs sehr unklar und die meisten Unternehmen konnten automatisch die Vorteile daraus genießen. Beginnend im Jahr 2010, traten schärfere, gezieltere Vorschriften in Kraft und die Unternehmen mussten anfangen, Entlastungen unter den DBAs zu beantragen,” erklärt Hannah Feng, Manager des Corporate Accounting Services, Dezan Shira & Associates Büro in Peking.

„Zum Beispiel, um sich für eine Entlastung von DBA zur Quellensteuer von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zu eignen, muss die chinesische Steuerverwaltung (SAT) feststellen, ob ein Unternehmen im Land des DBA Vertragspartners (zum Beispiel Hongkong oder Singapur) tatsächlich als wirtschaftlicher Begünstigter der chinesischen Zweigniederlassung berücksichtigt wurde.

Dies wird durch das Demonstrieren von sieben Faktoren, die den Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweisen bilden, durchgeführt, anstatt lediglich zu prüfen, ob das Unternehmen seinen steuerlichen Aufenthalt im DBA Vertragsstaat hat.

Eine Vielzahl an Firmen mit einer Holdinggesellschaft in Hongkong hat sich vor Jahren in China niedergelassen, und hat die Idee des wirtschaftlichen Eigentümers nicht in Betracht gezogen. In der Regel machen wir eine vorläufige Beurteilung der Situation des Unternehmens, um die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung zu bestimmen, bevor wir einen Antrag zur Entlastung von DBA abgeben.“

„Die größten Schwierigkeiten für unsere Kunden in Hongkong bei der Beantragung von Abkommensbegünstigungen unter DBAs zwischen China und anderen Ländern, ist eine Bestätigung des steuerlichen Aufenthaltes für ihr Unternehmen in Hongkong zu erhalten, insbesondere wenn das Unternehmen in Hongkong lediglich als Holdinggesellschaft agiert,” Jennifer Lu, Manager der Corporate Accounting Services, Dezan Shira & Associates Büro in Hong Kong. „Die Bestätigung des steuerlichen Aufenthaltes ist von der chinesischen Steuerbehörde vorgeschrieben, um den Antrag zur Abkommensbegünstigung zu genehmigen. Eine Holdinggesellschaft in Hongkong, die lediglich zu diesem Zwecke, ohne tatsächlichen Betrieb, gegründet wurde, wird von der chinesischen Steuerbehörde meist nicht als wirtschaftlicher Begünstigter anerkannt.”

In der China Briefing September Ausgabe verfolgen wir die Entwicklung von Doppelbesteuerungsabkommen für China Investitionen durch Zusammenfassung der Rechtsstruktur in vier Kategorien:

a. Grundlagen zur Steuerumgehung

b. Eignung als wirtschaftlicher Begünstigter

c. Beantragung von Abkommensbegünstigungen

d. Berichterstattung von ausländischen TransaktionenBei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

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Zugehörige Lektüre

Die technisch versierte Sprache rund um Doppelbesteuerungen, wie das „Substance-Over-Form” Prinzip
(Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise), der „Beneficial Owner” Status (wirtschaftlicher
Begünstigter), oder auch die Konzepte der „Permanent Establishment” (Betriebsstätte) und „Tax Residency”
(steuerlicher Aufenthalt) stellen eine nachhaltige Herausforderung für den Laien dar. Dennoch ist ein Verständnis dieser Bedingungen und der dahinterstehenden Rundschreiben ausschlaggebend für ein Unternehmen, das von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren möchte.

Inhalte

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Investitionen in China
  • DBA Anwendungen: Rundschreiben 75 und China-Deutschland DBA
  • Fragen & Antworten: Wie ist die Lage für ausländische Unternehmen in China, die Entlastung durch DBA erhalten möchten?