China klärt Berichterstattung von FIEs zu Devisengeschäften

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SHANGHAI – Die Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten der State Administration of Foreign Exchange (SAFE) hat vor kurzem das „Rundschreiben zu Fragen bezüglich jährlicher Berichterstattungen von ausländisch investierten Unternehmen (FIE) über Devisengeschäfte im Jahr 2014 (Hui Zong Fa [2014] No.58)“ veröffentlicht.

Laut dem Rundschreiben, werden Unternehmen von den jährlichen Devisenberichten befreit, wenn der einzige ausländische Investor eines FIEs eine inländische Kapitalanlagegesellschaft ist; FIEs, welche gemeinsam von inländischen Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investoren finanziert werden, sollten ihre Devisengeschäfte über das Kapitalkonteninformationssystem der in ihrer Region liegenden SAFE-Büros darlegen.

Die für den jährlichen Devisenbericht 2014 benötigten Unterlagen sind:

  • Formular über die Basisinformationen des Unternehmens;
  • Die Bilanz des Jahres 2013;
  • Die Erfolgsrechnung des Jahres 2013; und
  • Die statistische Tabelle der Rechte und Interessen von ausländischen Parteien im Jahr 2013 (ohne die Rechte und Interessen der inländischen Investmentgesellschaften).

In der diesjährigen Jahresberichterstattung wurde eine Änderung bezüglich der Inhalte der statistischen Tabelle über Rechte und Interessen der ausländischen Parteien durchgeführt – FIEs müssen keine Daten über überwiesene Gewinne und neu erhöhte Garantiebeträge für Offshore-Garantien darlegen, aber sie müssen Daten über die gesetzlichen Rechte und Interessen der Investment-FIEs ihrer inländischen Tochtergesellschaften darlegen.

FIEs können die Erklärung selbst vervollständigen, oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Zweigstellen der SAFE beauftragen die Erklärungen für sie einzureichen. FIEs sind nicht verpflichtet Ausdrucke der Berichtunterlagen einzureichen.

Der Anmeldezeitraum begann am 12. Mai 2014 und wird bis zum 31. August 2014 dauern.

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