China erleichtert Investitionen aus dem Ausland

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ChinaDas chinesische Handelsministerium hat den Entwurf eines neuen Gesetzes über ausländische Investitionen zum Zweck öffentlicher Anhörungen veröffentlicht. Das vorgeschlagene Gesetz wird Markteintrittsbarrieren für ausländische Investitionen signifikant verringern. Gleichzeitig werden Ausländer, die versuchen, die Bestimmungen in beschränkte Branchen zu umgehen, stärker unter die Lupe genommen. Das neue Gesetz führt fünf größere Veränderungen ein.

 

1. Aufhebung der Gesetze für ausländische Unternehmen

Wenn das neue Gesetz Gültigkeit erlangt, wird das Chinesisch-Ausländische Eigenkapital Joint Venture Gesetz (Sino-Foreign Equity Joint Venture Law), das Chinesisch-Ausländische Vertrags-Joint-Venture Gesetz (Sino-Foreign Contractual Joint Venture Law) sowie das WFOE Gesetz (Wholly Foreign-Owned Enterprise Law) aufgehoben. Firmen mit ausländischer Beteiligung werden rechtlich größtenteils wie einheimische Firmen behandelt. WFOEs, chinesisch-ausländische Eigenkapital-JVs und Vertrags-JVs werden nicht länger eigenen rechtlichen Bestimmungen unterliegen.

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2. Breitere Definition von ausländischer Investition

Anstatt die unterschiedlichen Typen ausländischer Rechtspersonen zu regulieren, schafft das neue Gesetz zu ausländischen Investitionen eine neue Definition für den Begriff Auslandsinvestition/Investitionen aus dem Ausland. Ausländische Investition ist nun wie folgt definiert:

  1. Eine Firma in China gründen
  2. Aktienanteile erwerben, Eigenkapital, Unternehmensanteile oder Stimmrechte an einer chinesischen Rechtsperson
  3. Eine unter Punkt 2 genannte Rechtsperson über ein Jahr mit Finanzmitteln versorgen
  4. Erwerben und Ausüben von Abbaurechte für natürliche Rohstoffe oder Entwicklung und Nutzung von Infrastruktur
  5. Landbesitzrechte erwerben, Immobilienbesitz oder andere Rechte an immobilen Eigentum
  6. Verfügung oder Rechteerwerbung an einer chinesischen Rechtsperson über Verträge, Trusts oder in anderer Form

Zusätzlich: Wenn eine Transaktion, die im Ausland geschieht, zu ausländischer Verfügungsgewalt über eine chinesische Rechtsperson führt, zählt dies ebenfalls als ausländische Investition.

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 3. Jährliche Berichterstattung ersetzt vorherige Genehmigung

Die meisten Formen von ausländischer Investition, einschließlich der Errichtung eines neuen Unternehmens, müssen nicht länger vom Staatsrat genehmigt werden. Die Ausnahmesituation tritt bei Investitionen in den sogenannten „beschränkten Industrien“, die auf der Negativliste stehen, ein. Diese Liste wird voraussichtlich aus dem Katalog der „beschränkten und untersagten Industrien“ für ausländische Investitionen abgeleitet werden. Außerdem kann auch das Überschreiten eines vom Staatsrat gesetzten Limits der Investitionshöhe eine vorherige Genehmigung notwendig machen.

Statt der bisherigen Vorgehensweise müssen alle ausländischen Investoren einen Bericht bei Tätigung der Investition einreichen. Dies umfasst auch das Gründen eines Unternehmens. Zudem muss danach jährlich ein Bericht eingereicht werden. Dieser Bericht muss der lokalen Abteilung (jede Stadt und Provinz interpretiert diese Regelung unterschiedlich, weshalb je nachdem unterschiedliche Behörden dafür zuständig sind) welche mit dem Umgang mit ausländischen Investitionen betraut ist, vorgelegt werden.

Der erste Investitionsbericht muss grundsätzliche Details über den ausländischen Investor enthalten (Name, Unternehmenssitz, Organisationsform, Hauptgeschäft etc.) und über die Investition selber (Höhe der Investition, Herkunft des Geldes, Zeit, Anteile anderer Investoren etc.). Für die Investitionen in eine chinesische Rechtsperson müssen auch Informationen über das Unternehmen, wie Name, Ort, Stammkapital, Anlagebetrag/Höhe der Investition, Eigentumsstruktur etc. angegeben werden.

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Jedes Jahr muss ein neuer Bericht veröffentlicht werden. Alle Berichte müssen Informationen über den ausländischen Investor und die Investition beinhalten. Außer den Angaben im Eröffnungsbericht, müssen Investoren in chinesische Rechtspersonen auch betriebliche Informationen über die Rechtsperson vorlegen. Darin müssen auch Jahresabschlüsse, Nachweise über Steuerzahlungen, Importe und Exporte, größere Rechtsstreitigkeiten und die Geschäftsabschlüsse mit ausländischen Investoren und deren Töchter (u. a. um die Regierung über Verrechnungspreispraktiken zu informieren) vorgelegt werden.

 

4. Vorherige Genehmigung nur nötig für Negativliste

Der Staatsrat wird eine Negativliste von Branchen erstellen, in denen Investitionen beschränkt oder untersagt sind. Der Staatsrat wird auch Beschränkungen über die Höhe der Investitionen festlegen.

Investitionen die das Limit überschreiten, müssen vorherig direkt vom Staatsrat genehmigt werden. Auch Investitionen in mehreren Raten sind hierin eingeschlossen. Investitionen in den beschränkten Branchen sind auf der Provinzebene oder der Staatsebene zustimmungspflichtig. Der Gesetzentwurf listet auch Faktoren auf, die für eine Genehmigung untersucht werden. Beispiele sind: Compliance mit internationalen Abkommen, ausländischer Einfluss auf Produktion, Einfluss auf die Umwelt, Produktionssicherheit, Nutzen natürlicher Vorkommen etc.

 

5. Prüfung zur nationalen Sicherheit

Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission wird zusammen mit anderen Ministerien für die Prüfung zur nationalen Sicherheit für ausländische Investitionen zuständig sein. Dieses Gremium wird überprüfen, ob ausländische Investitionen eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen oder darstellen könnten.

Ein ausländischer Investor kann freiwillig eine Überprüfung beantragen. Der Staatsrat kann aber auch von sich aus eine Untersuchung beginnen. Das Gesetz nennt eine Anzahl von Gründen für eine Überprüfung, wie z. B. Telekommunikations- oder Internetsicherheit, Einfluss auf wirtschaftliche Stabilität, Verfügungsgewalt einer ausländischen Regierung oder Zugang zu einer Technologie, die essenziell wichtig für die nationale Sicherheit ist. Diese Liste ist nicht geschlossen, was bedeutet, dass der Staatsrat weitere Kriterien hinzuziehen kann, die für nötig erachtet werden.

Nach einer Überprüfung kann der Staatsrat entscheiden, ob einer Investition zugestimmt, nur unter Auflagen zugestimmt oder die Investition ganz untersagt wird. Die Prüfung zur nationalen Sicherheit ist nicht obligatorisch für die Gründung einer Firma und es ist möglich sich freiwillig überprüfen zu lassen. Die Regierung behält sich jedoch vor eine Untersuchung auf eigene Initiative hin zu unternehmen. Im Falle von Zweifeln sorgt eine freiwillige Überprüfung für Investitionssicherheit. Der Investor kann gegen die letztliche Entscheidung nicht in Berufung gehen.

 

Konsequenzen für VIEs

Derzeit haben es manche ausländischen Investoren geschafft die chinesischen Gesetze zu umgehen. Dies beinhaltet auch Bestimmungen für Investitionsbeschränkungen durch die Anwendung einer Zweckgesellschaft („Variable Interest Entity“) oder VIE. Die VIE ist eine vollständig chinesische kontrollierte Firma, bei der das gesamte Kapital von chinesischen Staatsbürgern gestellt wird, alle Vorstände Chinesen sind etc. Die Mittel für die Gründung der Firma werden diesen chinesischen Staatsbürgern von einer WFOE die von ausländischen Investoren gegründet wurde, zur Verfügung gestellt. Die chinesischen Staatsbürger sowie die chinesische Firma unterzeichnen dann Verträge, die alle Rechte, verbunden mit dem Betreiben der chinesischen Firma an die WFOE abtreten, wie z. B. die Verteilung des Profits, Stimmrechte etc. So sieht die VIE auf dem Papier wie eine vollständige chinesische Firma aus, obwohl sie durch diese Verträge de facto von den ausländischen Investoren beherrscht wird.

Da jetzt das Gesetz über ausländische Investitionen auch für ausländische Verfügungsgewalt über einheimische Firmen Anwendung findet, sind jetzt chinesische Firmen, die per Vertrag oder über andere Wege von Ausländern gesteuert werden (z. B. VIEs) ebenfalls mit eingeschlossen. Damit finden die Beschränkungen für ausländische Investitionen auch bei VIEs Anwendung. Auf diese Weise ist es nun nicht mehr möglich die Beschränkungen durch chinesische Gesetze zu umgehen. Obwohl das neue Gesetz es bedeutend leichter macht eine Firma in China zu gründen, wird die Regierung ihren prüfenden Blick schärfer auf ausländische Investitionen in politisch sensibleren Bereichen richten.

 

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