Im Überblick: Archivierungsverfahren in FTZ, Bankkartenabrechnung und Marktliberalisierung

Posted by Reading Time: 3 minutes
China veröffentlicht Archivierungsverfahren für ausländische Investments in den Freihandelszonen

Nach der Genehmigung der Freihandelszonen (Free Trade Zones – FTZs) in Tianjin, Guangdong und Fujian hat das Handelsministerium (Ministry of Commerce – MOFCOM) kürzlich Archivierungsverfahren für ausländische Investitionen in den FTZs veröffentlicht. Ausländischen Investoren die nicht in ausdrücklich beschränkte oder auf der Negativliste verbotene Industrien investieren, unterliegen den folgenden Archivierungsrichtlinien, welche am 08. Mai in Kraft traten.

Ausländer die ein Unternehmen in der FTZ gründen möchten, müssen sich bei einer Online Service Plattform des FTZ einloggen und die Antragsformulare vor der Investition oder innerhalb von 30 nach der Investition ausfüllen. Nach jeder Änderung des Unternehmens, wie Veränderung des Geschäftsumfangs; registriertem Kapital, Unternehmensnamen und vorzeitiger Beendigung sind Investoren ebenfalls aufgefordert, ein Onlineformular   auszufüllen. Die Registrierungsbehörde im FTZ wird für das Archivierungsverfahren Gebühren berechnen. Das Verfahren wird innerhalb von drei Werktagen abgeschlossen. Schließlich muss jährlich vor dem 30. Juni ein Bericht über den Geschäftsstatus eines Unternehmens online eingereicht werden.

Shenzhen vereinfacht das Verfahren für die Registrierung von Unternehmensnamen

Die Industrie- und Handelsverwaltung (AIC) in Shenzhen hat kürzlich bekannt gegeben, dass Unternehmen die in der Stadt gegründet wurden, nicht länger eine Vorabgenehmigung für den Namen des Unternehmens vor der Gründung benötigen. Die Registrierung eines Unternehmensnamens kann während der normalen Gründungsprozedur erfolgen. Gleichzeitig veröffentlicht die AIC die Namen, die schon von anderen Unternehmen registriert wurden und veröffentlicht Regeln oder spezielle Anforderungen für einen Firmennamen.

Related Link IconMEHR ZUM THEMA: Was beinhaltet ein Name? Änderung des Firmennamens in China

Ausländischen Unternehmen ist es erlaubt Dienstleistungen für Geldkartenverrechnung in China anzubieten

Ausländischen Bankkartenunternehmen ist es ab es dem 01. Juni 2015 ermöglicht,  Geldkartenverrechnung durchzuführen. Dazu bedarf es der Gründung eines eigenen Clearingunternehmens. Gemäß der Bekanntmachung durch Chinas Staatsrat, müssen ausländische Unternehmen für das Clearing von chinesischen Bankkartentransaktionen ein registriertes Kapital von über RMB 1 Mrd. (EUR 144 Mio.) besitzen sowie eine Geschäftslizenz für die Geldkartenverrechnung der People’s Bank of China (PBoC), Chinas Währungsbehörde. Ausländische Unternehmen, die nur Geldkartenverrechnungsdienste in Fremdwährungen für grenzübergreifenden Handel anbieten, ist es nicht gestattet, eine Rechtsstruktur in China zu gründen. Sie müssen ihren Geschäftsstatus dennoch dem PBoC und der chinesischen Bankaufsicht melden.

Die Guangdong Freihandelszone (Free Trade Zone – FTZ) richtet Gericht für geistiges Eigentum ein

Am 23. April wurde das neue Gebiet Hengqin in der FTZ Guangdong offiziell für Geschäfte eröffnet. Am gleichen Tag errichtete die Regierung Zhuhai ein Bezirksgericht für das neue Gebiet Hengqin. Dieses ist dafür bestimmt Rechtsstreitigkeiten, eingereicht von Unternehmen ansässig in der FTZ Guangdong und der Stadt Zhuhai, abzuwickeln. 2009 wurde der erste Gerichtshof für geistiges Eigentum in China vom Oberlandesgericht in der High-Tech Entwicklungszone Zhuhai, errichtet. Im April hatte das höchste Gericht in Guangdong ein White Paper zum Schutz von geistigem Eigentum 2014 veröffentlicht, welches betont, dass Online-Rechtsverletzungen von geistigem Eigentum ansteigen.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter.

Folgen Sie uns auf Twitter!

 

WeiterführendeLektüre

Doppelbesteuerungsabkommen doppelbesteuerungsabkommen_cover Die technische Sprache, die das Thema Doppelbesteuerung umgibt, macht das Gebiet für Laien zu einer Herausforderung. In dieser Ausgabe von China Briefing sollen einige Begriffe wie das „Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise“, „wirtschaftlicher Eigentümer“ Status und Konzepte von „Betriebstätte“ und „Steuerwohnsitz“ vorgestellt und grundlegende Prinzipien erläutert werden.

 

Verlegung und Ausweitung Ihres Chinageschäfts verlegung und ausweitung ihres chinageschäfts_cover Viele ausländische Investoren in China verlagern entweder ihre Unternehmen in andere Gebiete oder bauen ihre bestehenden Niederlassungen aus. Während die Konzepte der Verlagerung und Erweiterung verhältnismäßig einfach sind, können die rechtlichen Prozesse hinter diesen Übergängen in ihrer Komplexität stark variieren. Wir hoffen, dass dieses Magazin etwas Licht in die Möglichkeiten einer Verlegung/Erweiterung Ihres Unternehmens bringt!