Chinas Freihandelszonen: Marktzugang, Steuersysteme und Registrierungsprozesse, Teil 2

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Der folgende Artikel ist die Fortführung eines zweitteiligen Artikels unseres Januar-Februar Magazins „Eine Anleitung für Chinas Freihandelszonen“.  Den ersten Teil finden Sie hier.

 

Beschleunigte Registrierungsprozesse

Gelockerte Gründungsanforderungen

Richtlinien bezüglich Freihandelszonen und deren Mindestbetrag an Gründungskapital von 30.000 RMB für GmbHs, 100.000 RMB für Einzelaktionäre und 5 Millionen RMB für Aktiengesellschaften wurden abgeschafft.

Frühere Bestimmungen hinsichtlich der Höhe der ersten Kapitaleinlage sowie Anteilsverhältnisse von Aktionären an Gesellschaften zum Gründungszeitpunkt wurden aufgehoben, ebenso die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen der Höhe der Gesamtinvestition zum Registrierungskapital und Fristen zur vollständigen Einzahlung der Kapitaleinlagen.

 

Zentrale Antragsbearbeitung  

Um durch Bürokratie hervorgerufene Zeitverluste zu reduzieren, wurden in den Freihandelszonen „Betriebssysteme mit einer zentralen Antragsbearbeitung“ für Unternehmensgründungen eingerichtet. Auf der Internetseite der entsprechenden Freihandelszone kann man einen Antrag stellen, woraufhin das Unternehmen mit der aktualisierten „Negativliste“ gegengeprüft wird. Danach werden alle Antragsformulare eingereicht und von der Verwaltung für Industrie und Handel (AIC – Admistration of Industry and Commerce) der Freihandelszone bearbeitet.

Alle wichtigen Genehmigungen und Bescheinigungen (einschließlich der Geschäftslizenz, Zertifikat der Unternehmensnummer und der Bescheinigung der Steuerregistrierung) werden von der AIC vollständig ausgestellt. Das bedeutet, dass Antragssteller alle erforderlichen Dokumente für eine Unternehmensgründung gebündelt erhalten können, wohingegen Antragsteller außerhalb der Freihandelszone sich für die Ausstellung verschiedener Papiere mit mehreren Behörden auseinandersetzen müssen.

 

Konkurrenzfähiges Steuerumfeld

Als die Freihandelszone Shanghai erstmals angekündigt wurde, hofften Investoren auf ein günstigeres Steuerumfeld, manche sagten einen Körperschaftsteuersatz von nur 15 Prozent voraus. Tatsächlich war dies jedoch nie wahrscheinlich, da die Freihandelszone Shanghai mehr als ein Versuchsfeld für neue Reformen als eine Zone mit Begünstigungen konzipiert wurde.

Abgesehen davon bieten die vier Freihandelszonen zugelassenen Einzelpersonen und Unternehmen dennoch verschiedene Steueranreize. Zum Beispiel bieten Qianhai und Hengqin in der Freihandelszone Guangdong oder in Pingtan in der Freihandelszone Fujian zugelassenen Unternehmen, je nach deren jeweiligen Tätigkeiten, besondere Steueranreize.

Ausländischen Arbeitnehmern, welche als Schlüssel- oder Engpassfunktion eingestuft werden und solche, die ein Jahr oder länger für ein in Qianhai registriertes Unternehmen arbeiten, bezuschusst die Regierung Shenzhens die auf die Einkünfte anfallende private Einkommensteuer (IIT – Individual Income Tax), die 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens überschreitet.

Dauerhafte Bewohner Hong Kongs oder Macaus, die in Hengqin arbeiten, können den Anteil der Einkommensteuer, welcher den auf das in Hong Kong oder Macau zu versteuernde Einkommen übersteigt, zurückerstatten.

 

Grenzüberschreitendes Cash Pooling in RMB

Anfang 2014 hat China in der Freihandelszone Shanghai ein Pilotprogramm gestartet um grenzüberschreitende Cash Pooling in RMB zu ermöglichen. Dieses Programm wurde von inländisch und ausländisch investierten multinationalen Unternehmen begrüßt, da es mehr Wege eröffnet RMB aufs chinesische Festland zu holen und zeitgleich Kassenbestände und Zahlungsströme zu zentralisieren und so Kosteneinsparungen erzielt werden können. Im November 2014 hat die Chinesische Zentralbank (People’s Bank of China) einen ausführlichen Leitfaden zu grenzüberschreitenden Cash Pooling in RMB für multinationale Unternehmen herausgegeben.

Im Vergleich zu der nationalen Regelung, haben die Regelungen der Freihandelszonen bezüglich der grenzüberschreitenden Zahlungsströme in RMB nach wie vor Vorteile.

 

Professional Service_CB icons_2015 Dazu: Unternehmensberatung von Dezan Shira & Associates

 

Grenzüberschreitendes Cash Pooling in Devisen

China startete seine Pilotprojekte für Cash Pooling für Devisen im Jahr 2012, welches in 73 multinationalen Unternehmen in ausgewählten Provinzen eingeführt wurde. Basierend auf den durch das Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnissen erließ das stattliche chinesische Devisenamt (State Administration of Foreign Exchange) am 18. April 2014 das Huifa (2014) Nr. 23 (Erlass Nr. 23), welcher das Pilotprojekt ab Juni 2014 landesweit verlängerte. Am 5. August 2015 gab das staatliche chinesische Devisenamt eine Neufassung des Erlasses Nr. 23 heraus, Huifa (2015) Nr. 36 (Erlass Nr. 36), welcher den Schwellenwert weiter senkte und die Verfahren für Cash Pooling für Devisen vereinfachte.   

Anders als die großen Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen und denen der Freihandelszone bezüglich grenzüberschreitender Cash Pooling, unterscheiden sich die Eröffnung eines Devisen-Cash-Pool innerhalb und außerhalb der Freihandelszone, mit Ausnahme von geringeren Anforderungen an internationale Zahlungsbilanzen, kaum. Gemäß dem Erlass Nr. 36 muss die Zahlungsbilanz eines multinationalen Unternehmens im vergangenen Jahr über 100 Millionen USD liegen, um eine Erlaubnis für Cash Pooling für Devisen beantragen zu können. Wie jedoch laut dem im Dezember 2015 herausgegebenen Gesetz „Detailed Implementation Rules for Further Promoting Pilot Forex Administration Reform in China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone” vereinbart, wurde diese Voraussetzung in Shanghai auf 50 Millionen USD herabgesetzt. Die Freihandelszonen Tianjin und Fujian haben am 18. Dezember beziehungsweise 22. Dezember ähnliche Gesetze erlassen und von der Freihandelszone Guangdong erwartet man dies ebenfalls bis Ende 2016.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Senior Associate, Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden Sie bitte eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter.

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WeiterführendeLektüre

China-Plus Strategien: Indien, Thailand, Indonesien, Kambodscha: In unserer Serie „China-Plus Strategie“, stellen wir Ihnen die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Expansion innerhalb Asiens vor. In dieser Ausgabe von Asia Briefing, legen wir die allgemeinen Handelsmerkmale Indiens, Thailands, Indonesiens und Kambodschas mit China bereit. Dazu stellen wir die signifikantesten Importe und Exporte dar und vergleichen bestimmte Kostenfaktoren. Ferner, präsentieren wir Ihnen einen Überblick gängiger Unternehmensstrukturen.

Bestimmungen zu Verrechnungspreisen in Asien: Die ökonomische Bedeutung von Verrechnungspreisen ist unangefochten. Das Ziel der Steuerbehörden lautet deshalb, die Interessen des jeweils eigenen Landes zu schützen und zu verhindern, dass Konzerne mithilfe der Verrechnungspreise sich Steuervorteile einräumen. Ein verstärktes Augenmerk wird deshalb auf eine detaillierte Dokumentierung von Transferpreisen gelegt, damit diese nachvollzogen und überprüft werden können, da letztlich nur so ein „faires“ Steuersystem möglich ist

 

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