China klärt über Methode zur Berechnung der Gewerbesteuer (BT) bei Schienentransport auf

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24. Oktober – In einer von der chinesischen Staatlichen Steuerbehörde (SAT) veröffentlichten Mitteilung wurde die Methode zur Berechnung der Gewerbesteuer (BT) beim Schienentransport von Gütern, der unter der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen stattfindet, geklärt.

Gemäß der Mitteilung „Announcement on BT Issues Concerning Transport Operations Completed through Cooperation among Rail Transport Enterprises (SAT Announcement [2011] Nr .52)”, soll, im Falle, dass ein Joint-Venture (JV) Eisenbahntransportunternehmen, Eisenbahntransport-Aktiengesellschaften und andere Arten von Eisenbahntransportunternehmen einen kooperativen Transportauftrag gemeinsam durchführen das Transportunternehmen den Umsatz mit der folgenden Formel berechnen:

Umsatz = Im Vertrag enthaltenes Entgelt + zusätzliche Kosten und Gebühren – Transportkosten, die von den anderen kooperierenden Parteien bezahlt wurden

Der „Wechsel für die Berechnung von Dienstleistungen, die von dem Eisenbahntransportunternehmen geleistet wurden”, sollte als Steuerbeleg für den Abzug beim Umsatz  benutzt werden und die BT sollte gemäß diesen Richtlinien berechnet und bezahlt werden.

Die Mitteilung trat am 26. September 2011 in Kraft und alle offenen BT-Angelegenheiten von vor diesem Datum sollten gemäß diesem Dokument behandelt werden.

 

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